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   OLG Brandenburg, 21.09.2006 - 10 UF 82/06   

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https://dejure.org/2006,7948
OLG Brandenburg, 21.09.2006 - 10 UF 82/06 (https://dejure.org/2006,7948)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2006 - 10 UF 82/06 (https://dejure.org/2006,7948)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2006 - 10 UF 82/06 (https://dejure.org/2006,7948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt; Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit; Zugrundelegen eines fiktiven Monatseinkommens zur Berechnung des Unterhalts; Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt unabhängig von der Leistungsfähigkeit ...

  • Judicialis

    BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 287; ; UVG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 Satz 2
    Kindesunterhalt: arbeitsloser Unterhaltsschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 510
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 31/04

    Rechtsnatur des Erziehungsgeldes; Berücksichtigung im Rahmen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2006 - 10 UF 82/06
    Er begrenzt ihre Leistungsfähigkeit, auch wenn es vorliegend um Unterhalt für minderjährige Kinder geht (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 1010/1012).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2013 - 4 U 42/13

    Höhere Gewalt im Sinne von § 1 II HaftPflG (Fahrrad auf Schienen)

    In den von der Klägerin angeführten Urteilen, in denen die Ablage von Gegenständen auf den Schienen nicht als höhere Gewalt angesehen wurde, bestand die Besonderheit, dass es sich um Gegenstände handelte, die von der Streckenverwaltung oder beauftragten Bauarbeitern neben den Gleisen liegen gelassen worden waren (OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 510: neben den Gleisen ohne Sicherungsmaßnahme gelagerte Gleisschraubmaschine; LG Erfurt NJW-RR 2010, 37: liegen gelassenes Schienenstück).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen für die Vergangenheit

    Eine Reduzierung des Selbstbehalts wegen Zusammenlebens mit der Ehefrau kommt infolge der Leistungsunfähigkeit der Ehefrau nicht in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 21.9.2006 - 10 UF 82/06 -, OLGR 2007, 311).
  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 10 UF 35/07

    Abänderungsklage: Anspruch auf Herabsetzung von Kindesunterhalt für zwei Kinder

    Im Hinblick auf das Zusammenleben des Klägers mit seiner jetzigen leistungsfähigen Ehefrau und die daraus resultierende Haushaltsersparnis ist der Selbstbehalt bei jeden Partner um 12, 5 % herabzusetzen (vgl. Senat, FamRZ 2007, 71; OLGR Brandenburg 2007, 311).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2009 - 10 UF 133/08

    Ausbildungsunterhalt: Anspruch während des Besuchs eines Fachgymnasiums;

    Vielmehr ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass aufgrund des Zusammenlebens der Beklagten eine Haushaltsersparnis eintritt, die der Senat regelmäßig mit insgesamt 25 % ansetzt, wovon auf jeden Ehegatten 12, 5 % entfallen (Senat, FamRZ 2007, 71; OLGR Brandenburg 2007, 311).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 9 WF 34/07

    Prozesskostenhilfe; Abänderungsklage: Darlegungs- und Beweislast eines

    Hinsichtlich eines anzurechnenden Haushaltsvorteils hat der 2. Familiensenat in seiner Entscheidung vom 21.09.2006 (Az.: 10 UF 82/06 = NJ 2007, 131) die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage der Selbstbehaltskürzung zugelassen.
  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 9 WF 33/07

    Prozesskostenhilfe; Abänderungsverfahren: Erfolgsaussicht bei gesteigerter

    Hinsichtlich eines anzurechnenden Haushaltsvorteils hat der 2. Familiensenat in seiner Entscheidung vom 21.09.2006 (Az.: 10 UF 82/06 = NJ 2007, 131) die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage der Selbstbehaltskürzung zugelassen.
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